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Kranprüfung Ratgeber

Eine regelmäßige Kranprüfung ist die entscheidende Grundlage für maximale Sicherheit im täglichen Betrieb. Sie schützt nicht nur Mensch und Maschine vor Unfällen, sondern senkt auch das Risiko kostenintensiver Schäden und ungeplanter Stillstände. Darüber hinaus gewährleistet die konsequente Durchführung reibungslose Betriebsabläufe und dient als unverzichtbarer Nachweis gegenüber Behörden und Versicherern, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

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Grundlagen der Kranprüfung
nach gesetzlichen Vorschriften

Eine Kranprüfung ist mehr als eine technische Routine; sie ist eine gesetzliche Verpflichtung für jeden Unternehmer, bei der die Sicherheit von Mitarbeitern und der Schutz wertvoller Betriebsmittel im Mittelpunkt stehen. Ein komplexes Geflecht aus Vorschriften, angeführt von der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Regelwerken der DGUV, bildet dafür den rechtlichen Rahmen. Diese Vorgaben definieren nicht nur, dass geprüft werden muss, sondern legen auch detailliert fest, wie und von wem. Die konsequente Einhaltung ist entscheidend, um die Betriebserlaubnis zu sichern, das Haftungsrisiko zu minimieren und eine nachhaltige Kultur für den Arbeitsschutz zu etablieren.

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Rechtliche Rahmenbedingungen und Normen

Die rechtliche Basis bildet die Betriebssicherheitsverordnung, flankiert von der DGUV Regel 100-500 sowie der Unfallverhütungsvorschrift (UVV). Diese Normen definieren, wie eine Prüfung von Kranen durchzuführen ist, welche Dokumente vorzuhalten sind und wer als sachkundige Person oder Sachverständiger gilt. Für den Arbeitsschutz schreibt der Gesetzgeber vor, dass jedes Unternehmen seine Arbeitsmittel, darunter Krananlagen, so wartet, dass Menschenleben nicht gefährdet werden. Regelwerke wie Unfallverhütung und Arbeitsschutz konkretisieren die Anforderungen an Tragmittel, Anschlagpunkte und den sicheren Umgang mit Lasten.

DGUV Vorschrift 52 für Krane und Hebezeuge

Die DGUV Vorschrift 52 (auch DGUV V52) sowie das historische BGV D8 legen den Prüfumfang für alle Kranarten fest. Vor jeder Abnahmeprüfung kontrolliert eine Sachverständigenprüfung den technischen Zustand, die Funktion und die Tragfähigkeit. Danach folgen regelmäßige Wiederholungsprüfungen durch sachkundige Prüfer. Ergänzend greift die DGUV Vorschrift für weitere Arbeitsmittel wie Anschlagketten oder Traversensysteme. Tenwinkel-Prüfgewichte ermöglichen die exakte Belastung nach Norm und garantieren eine nachvollziehbare Dokumentation aller Messergebnisse.

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Arten und Durchführung der Prüfung von Kranen

Die Kranprüfung ist kein einmaliger Vorgang, sondern begleitet eine Anlage über ihren gesamten Lebenszyklus, wobei jede Phase spezifische Anforderungen stellt. Den Auftakt bildet die umfassende Abnahmeprüfung vor der ersten Inbetriebnahme. Darauf folgen die gesetzlich vorgeschriebenen, wiederkehrenden Prüfungen im laufenden Betrieb, um Verschleiß und Materialermüdung frühzeitig zu erkennen. Eine außerordentliche Prüfung wird zudem immer dann fällig, wenn wesentliche Änderungen an der Krankonstruktion vorgenommen werden. Bei all diesen Prüfungen sind normkonforme Prüfgewichte entscheidend, um reale Lasten zuverlässig zu simulieren und die Tragfähigkeit zweifelsfrei zu verifizieren.

Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme

Vor der Inbetriebnahme neuer Krane – ob Hallenportal, Turmdrehkrane oder LKW-Anbaukrane – verlangt der Gesetzgeber eine umfassende Abnahmeprüfung. Dabei simulieren Kran-Prüfgewichte reale Einsatzkräfte und prüfen die komplette Steuer- und Bremstechnik unter praxisnahen Einsatzbedingungen. Der Kranhersteller belegt so die normgerechte Aufstellung, korrekt dimensionierte Befestigungen und die fehlerfreie Elektrik. Erst nach positiver Sachverständigenprüfung darf die Anlage in den produktiven Betrieb gehen.

Wiederkehrende Prüfungen für den sicheren Betrieb

Während der Laufzeit muss jede Anlage regelmäßig inspiziert werden, um Verschleiß, Korrosion oder klimabedingte Veränderungen der Verhältnisse frühzeitig zu erkennen. Fokus liegt auf Kransicherheit, Belastungsgrenzen und Veränderungen der Nutzungsdauer. Planmäßige Prüfintervalle minimieren das Risiko von Unfällen und schützen Mitarbeiter sowie externe Personen vor unerwarteten Gefahren.

Prüfung nach wesentlichen Änderungen

Technische Änderungen, Umbauten im Bau, der Austausch tragender Komponenten oder neue Steuerungen lösen eine außerordentliche Prüfung aus. Gleiches gilt bei Verlagerung der Anlage auf einen anderen Standort: Neue Einsatzbedingungen erfordern die Kontrolle von Aufstellung, Tragmittel und Fahrwegen. Mit Traversen kann der Prüfer bei Bedarf zügig konfigurieren, ob sich die Tragfähigkeit unter geänderten Randbedingungen verändert hat. So lassen sich Betriebsmittel langfristig sicher und wirtschaftlich nutzen.

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​FAQ

Wie oft muss ein Kran geprüft werden?

Die Prüffrist orientiert sich an den Einsatzbedingungen und der Risiko-Bewertung der jeweiligen Krananlagen. Üblich sind zwischenzeitliche Sicht- und Funktionskontrollen sowie eine umfassende Hauptinspektion alle zwölf Monate. Zusätzliche Intervalle gelten bei hoher Beanspruchung oder nach besonderen Ereignissen.

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Was ist eine Kranprüfung?

Eine Kranprüfung ist die systematische Prüfung sämtlicher sicherheitsrelevanter Bauteile, Steuerungen und Tragmittel. Sie stellt sicher, dass Konstruktion, Funktion und Zustand den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die Anlage gefahrlos Lasten bewegen kann.

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Wie läuft eine Kranprüfung ab?

Der Prüfer begutachtet visuell, kontrolliert Messwerte und führt Belastungstests mit normgerechten Gewichten durch. Prüfgewichte von Tenwinkel ermöglichen eine stufenlose Anpassung an die geforderte Prüflast, egal ob Teil- oder Volllast.

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Wer darf einen Kran prüfen?

Nur befähigte sachkundige oder unabhängige sachverständige Personen dürfen Krane prüfen. Sie benötigen nachweisliche Fachkenntnisse, Erfahrung mit Hebezeugen und Vertrautheit mit DGUV-, UVV- sowie anderen relevanten Normen.

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Was bedeutet geprüft nach DGUV?

„Geprüft nach DGUV“ bestätigt, dass alle Prüfschritte gemäß DGUV-Regelwerk – von der DGUV Regel 100-500 bis zur DGUV Vorschrift 52 – durchgeführt wurden und die Anlage alle Schutzziele des betrieblichen Arbeitsschutzes erfüllt.

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Tenwinkel GmbH & Co. KG

Max-Planck-Str. 31

48691 Vreden

+49 (0) 2564 - 39 49 38-0

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