AGB
Die AGB zum
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Allgemeine
ZAHLUNGS und LIEFERBEDINGUNG
§1
Allgemeines
- Die
nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote,
Verkäufe,
Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten
nicht,
wenn unser Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich
oder
gewerblich handelt. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
- Abweichenden
oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers
widersprechen wir
hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie
seiner
Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.
§2
Angebote und
Aufträge
- Unsere
Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als
verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst
durch
unsere Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande.
- Maßangaben,
Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu
unseren unverbindlichen
Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd
Maß
gebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns
können sie
verbindlicher Vertragsinhalt werden.
§3
Zweifelhafte
Zahlungsfähigkeit
- Werden
uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit
des Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer
Vorauszahlung
der Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für
die
Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag
zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht;
der
Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft
leisten.
Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet
vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.
- Zweifel
an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet,
wenn
ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen
gestellt
wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.
§4
Preise
- Unsere
Preise gelten „ab Werk“ sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem
Käufer
getroffen wurde. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis
enthalten.
- Die
gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen
und wird
in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der
Rechnung
gesondert ausgewiesen.
- Liegen
zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr
als 6
Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden
Lieferverzögerung
beruht, und haben sich in dieser Zeit unsere gültigen Preise geändert,
so
können wir anstelle des vereinbarten Kaufpreises den am Tag der
Lieferung
gültigen Listenpreis verlangen. Wir werden dem Käufer vor der Lieferung
eine
entsprechend geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der Käufer kann
in
diesem Fall hinsichtlich der Waren, für die der Preis erhöht worden
ist, von
seiner Bestellung zurücktreten. Er muss den Rücktritt
spätestens
am 5. Werktag nach
Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung schriftlich erklären.
§5 Lieferzeit
- Alle
genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd
vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet
worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung
innerhalb 14
Tage nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall noch als
rechtzeitig.
- Falls
wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten
können oder
aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine
angemessene
Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der
Käufer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Wird
uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen
außergewöhnlichen und
unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich
oder
erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um
die Dauer
des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom
Käufer
gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für
Nachfristen bei
Verzug.
- Vor
Ablauf der gemäß Absatz 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist
ist der
Käufer weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert
das
Leistungshindernis länger als 4 Wochen an, sind sowohl der Käufer als
auch wir
zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt
ist. Ist
der Käufer vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen Interessewegfall)
ohne
Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht
unberührt.
- Bei
einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art
ausgeschlossen.
§6
Versand
- Der
Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der
Verladung der
Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist
und/oder der
Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht
verpflichtet,
für eine Transportversicherung zu sorgen.
- Sofern
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir
zu
Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet
werden.
§7
Zahlung
- Wenn
nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen
ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
- Der
Käufer kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den
Kaufpreis nicht innerhalb von 5 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der
Rechnung
oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.
- Gerät
der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen
Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns – auch
solche, für
die Wechsel gegeben worden sind – sofort fällig. In diesem Fall sind
wir
berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich
festgelegter
Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den
Verkäufer
bleibt vorbehalten.
- Wechsel
werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskont-Fähigkeit ohne
Gewährung eines Skontos erfüllungshalber angenommen. Auch Zahlungen im
Scheck-/Wechselverfahren werden nur erfüllungshalber angenommen. Der
Kaufpreisanspruch erlischt erst nach vollständiger Einlösung der
Wechsel.
Wechsel- und Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne
Abzug
sofort zu zahlen.
- Der
Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend
gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind.
Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn
sein
Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
§8
Gewährleistung/Haftung
- Der
Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden,
offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu
untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb von 1 Woche ab
Ablieferung
des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
- Wir
sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen
offensichtlichen
Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu
vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig
schriftlich gerügt wurde, sind wir - unter Ausschluss der Rechte des
Käufers
von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur
Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der
gesetzlichen
Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer
hat uns
für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu
gewähren.
- Die
Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des
Mangels oder
Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir sind berechtigt, die von dem
Käufer
gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen
Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung
des
Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer
ausgeschlossen.
Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als
fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der
Verkäufer die
Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt
vom
Vertrag erklären.
- Schadensersatzansprüche
zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst
geltend
machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die
Nacherfüllung von
uns verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von
weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden
Bedingungen bleibt
davon unberührt.
- Für
vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für
Schäden aus
einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir
uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften
wir nur,
wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks
erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe
des
typischerweise vorhersehbaren Schadens.
- Die
Haftungsbeschränkung nach Absatz 5 gilt entsprechend für andere als
vertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus
unerlaubter
Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Sie gilt
ferner auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Soweit
wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits-
und/oder
Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser
Garantie.
Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder
Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten,
haften wir
allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich
von der
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
- Wir
haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht
werden,
soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten
betrifft,
deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer
Bedeutung
ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in
typischer
Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen
fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten
haften wir
im Übrigen nicht. Die in §7 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten
auch,
soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden
Angestellten und
sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist.
- Eine
weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend
gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung
seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
§9
Eigentumsvorbehalt
- Wir
behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum
Eingang
aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst
dann in
das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten
Verbindlichkeiten aus
der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen,
Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln
erfüllt hat.
Im Fall des Scheck-Wechsel-Verfahrens erlischt der Eigentumsvorbehalt
in all
seinen hier aufgeführten Formen nicht schon mit der Scheckzahlung,
sondern erst
mit der Einlösung des Wechsels.
- Der
Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von
Zwangsvollstreckungsmaß-nahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen
seines
Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat uns
alle Schäden
und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese
Verpflichtung und
durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter
entstehen.
- Kommt
der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung
unsererseits nicht
nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum
stehenden
Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei
anfallenden
Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache
durch uns
liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückbehalt der
Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird
mit
unseren offenen Forderungen aufgerechnet.
§10
Eigentums- und
Urheberrecht
- An
Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich
der
Unternehmer sein Eigentums- und Urheberrecht vor.
Sie
dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten
Personen zugängig gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung
des
Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
§11
Geheimhaltung
- Falls
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die
dem
Unternehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten
Informationen nicht
als vertraulich.
§12
Erfüllungsort
- Der Erfüllungsort für Zahlungen ist
Vreden,
für unsere Warenlieferungen der Versandort
§13
Salvatorische
Klausel
- Änderungen
oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Sollte eine
Regelung dieser
Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder
undurchführbar sein
oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Liefer-
und
Zahlungsbedingungen im Übrigen nicht.
§14 Gerichtsstand
und anzuwendendes Recht
- Für das
Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das
Recht
der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Käufer seinen Wohn- oder
Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes
über den
internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den
Abschluss
von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist
ausgeschlossen.
- Der
Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne
Einwilligung
der Verkäufers abzutreten.
- Ist
der
Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für beide
Teile -
auch für Wechsel- und Scheckklagen – Münster/Westfalen. Wir sind jedoch
auch
berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Tenwinkel GmbH & Co. KG
Betongegengewichte
Max-Planck-Strasse
31
48691 Vreden
Tel: 0 25 64 /
39 49 38 -0
Fax:0 25 64 /
39 49 38 -99
Kommanditgesellschaft,
Sitz
Vreden, AG Coesfeld HR A 4531
Persönlich
haftende
Gesellschafterin: Tenwinkel GmbH, AG Coesfeld HR B 7727
Geschäftsführer:
Markus
Tenwinkel